Ist der Verein gemeinnützig anerkannt?
Antwort: Nein
Erklärung:
Der Begriff der Gemeinnützigkeit ist in erster Linie steuerrechtlich zu bewerten. Er befreit die Organisation/Einrichtung von den Pflichten der Gewerbe-/und/oder Körperschaftssteuer.
Außerdem berechtigt ein entsprechender Bescheid, Zuwendungsbestätigungen/Spendenbescheinigungen auszustellen.
Voraussetzung für den Status der Gemeinnützigkeit ist folgendes:
Die Einnahmen aus dem ideellen Bereich, sprich Geldspenden und Mitgliedbeiträge zum Beispiel müssen höher sein, als die Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Unser Verein verkauft in erster Linie Bücher zugunsten kranker und hilfsbedürftiger Kinder in der Region.
Wir verkaufen die Bücher in unserem Buchladen, in unserem kleinen Amazon-Partnershop, besonders auf unseren Buchflohmärkten und nicht zuletzt bei unserem Kooperationspartner „dm“ in vielen Filialen Frankens.
Diese Tätigkeit zählt zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Vereins.
Da wir uns im Gegenzug von direkten Geldspenden seit unserer Gründung distanzieren, werden die Erträge aus den Verkäufen immer höher sein, als die Einnahmen im ideellen Bereich → und deswegen werden wir nicht gemeinnützig anerkannt.